UNSERE

LEISTUNGEN

BERATUNGSBESUCHE

die zur Qualitätssicherung nach § 37 Abs. 3 SGB XI von der Pflegekasse bei bestehendem Pflegegrad,
entweder halb- oder vierteljährlich eingefordert werden.
Betreuungs- oder Hauswirtschaftliche (Entlastungs-) Leistungen
stehen allen Pflegebedürftigen nach § 45 b SGB XI ab Pflegegrad 1 zu.

Hilfe bei der Körperpflege (z.B. waschen, duschen, baden…)
An- und Auskleiden
Aufsuchen/Verlassen des Bettes/Rollstuhls
spezielle Lagerung bei Immobilität
Hilfe bei der Nahrungsaufnahme/-zubereitung
Hilfe bei Ausscheidungen (Blasen- und Darmentleerung)
Hauswirtschaftliche Versorgung (z.B. einkaufen, kochen, reinigen der Wohnung)

PFLEGELEISTUNGEN

     Diese und noch andere Leistungen können individuell nach Leistungskomplex oder nach Pflegezeit in Anspruch genommen werden. Dabei bestimmen Sie oder Ihre Angehörigen selbst, wie oft Sie täglich, wöchentlich oder monatlich Hilfe benötigen.
Wir erstellen Ihr individuelles Angebot (Kostenvoranschlag) und errechnen Ihnen vorher, wie viel Pflegegeld für Sie verbleibt, bzw. ob eine private Zuzahlung erforderlich wird.  

Verhinderungspflege im Lemgow

Ist ihre Pflegeperson verhindert, im Urlaub oder krank, springen wir gerne ein. Diese Kosten können bis zu einer bestimmten Höhe nach § 39 SGB XI über die Pflegekasse nach Antragsstellung abgerechnet werden.

Kostenübernahme durch die
Pflegekassen/­Sozialämter/­Berufsgenossenschaften/­Versicherungen/­Privatpersonen sind möglich.

Injektionen (Spritzen) s.c./i.m. (z.B. Insulin, Heparin usw.)
Blutzuckerkontrollen
Medikamentenverabreichung bzw. Überwachung (z.B. stellen einer Wochenbox/Tagesdosset)
Kompressionsstrümpfe/-strumpfhose ab Klasse II an- und ausziehen
Kompressionsverbände
Einreibungen
Stomabehandlung
Wundversorgung aller Art nach neusten medizinischen Erkenntnissen

Behandlungspflege im Lemgow

  Noch viele weitere medizinische Leistungen können von Ihrem Hausarzt verordnet, von Ihrer Krankenkasse genehmigt und durch unser qualifiziertes Fachpersonal erbracht werden.
Die anfallenden Kosten rechnen wir dann direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.
Es besteht eine einmalige Zuzahlung über 28 Tage/Jahr.